Die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen

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Die “ePA für alle” ist die elektronische Patientenakte, die von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten eingerichtet wird. Grundlage dafür ist das Digital-Gesetz (BGBl. 2024 I Nr. 101). Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält die Akte automatisch.

Zeitlicher Ablauf

DatumSchritt
15. Januar 2025Start der ePA für alle; Praxen in den Modellregionen Hamburg und Umgebung, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens beginnen
bis Mitte Februar 2025Krankenkassen legen die Akten für alle an, die nicht widersprochen haben
29. April 2025Bundesweiter Start mit Hochlaufphase
1. Oktober 2025Alle Praxen und Krankenhäuser müssen die ePA nutzen

Was in der ePA enthalten ist

  • die Medikationsliste, die automatisch aus den E-Rezepten entsteht;
  • Dokumente, die Praxen und Kliniken einstellen müssen, etwa Arztbriefe, Befundberichte und Entlassbriefe;
  • Abrechnungsdaten der Krankenkasse;
  • auf Wunsch zusätzliche Informationen, zum Beispiel Daten aus Disease-Management-Programmen oder Angaben zu Organspende und Patientenverfügung;
  • Dokumente, die Sie selbst hochladen.

Die ePA ist nicht mit der vollständigen Behandlungsakte einer Praxis gleichzusetzen. Die komplette Akte erhalten Sie über einen Antrag nach Art. 15 DSGVO und § 630g BGB.

Drei Zugangswege zur Akte

  1. ePA-App Ihrer Krankenkasse. Jede Kasse bietet eine eigene App an. Die Anmeldung erfolgt mit Online-Ausweis und PIN oder mit Gesundheitskarte und PIN, künftig auch mit der GesundheitsID.
  2. Desktop-Client am Computer, mit Gesundheitskarte, PIN und Kartenleser oder mit GesundheitsID.
  3. Ohne App über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse. Diese kann für Sie Zugriffsrechte festlegen und Ihnen die Zugriffsprotokolle zur Verfügung stellen.

Wenn Sie in der Akte einen Arztbrief finden und die Abkürzungen nicht verstehen, hilft Ihnen der Befund-Übersetzer.

Wie viele Menschen die ePA tatsächlich nutzen

Nach Angaben der gematik hatten die Krankenkassen bis zum 13. April 2026 rund 73 Millionen Akten angelegt. Darin befanden sich mehr als 100 Millionen Dokumente, und bis zu 93.000 Praxen griffen pro Woche auf die ePA zu. Registriert waren 5,1 Millionen GesundheitsIDs. Umgerechnet sind das etwa 7 GesundheitsIDs pro 100 angelegten Akten (eigene Berechnung). Da die GesundheitsID nicht der einzige Weg in die App ist, handelt es sich nur um einen Näherungswert. Eine Zahl aktiver App-Nutzer veröffentlicht die gematik nicht.

Zum Vergleich: In der Eurostat-Erhebung 2024, also vor dem Start der ePA für alle, gaben nur 5,1 % der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland an, online auf ihre Gesundheitsdaten zugegriffen zu haben. Das war der niedrigste Wert aller EU-Länder mit verfügbaren Daten. Mehr dazu im Vergleich der Patientenportale.

Widerspruch

Die Nutzung ist freiwillig. Sie können jederzeit über die ePA-App oder bei Ihrer Krankenkasse widersprechen; eine bereits angelegte Akte wird dann gelöscht. Der Widerspruch lässt sich zurücknehmen. Für Kinder unter 15 Jahren entscheiden die Eltern, ab 15 Jahren entscheiden Jugendliche selbst.

Häufige Fragen

Habe ich automatisch eine ePA?

Gesetzlich Versicherte haben seit Anfang 2025 eine ePA, wenn sie nicht widersprochen haben. Private Krankenversicherungen können eine ePA nach demselben Prinzip anbieten.

Kann ich die ePA ohne Smartphone nutzen?

Ja, über einen Desktop-Client mit Gesundheitskarte, PIN und Kartenleser oder mit GesundheitsID. Ohne jedes Gerät hilft die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse, etwa beim Festlegen von Zugriffsrechten oder bei der Auskunft, wer zugegriffen hat.

Kann ich später noch widersprechen?

Ja, jederzeit über die ePA-App oder bei der Krankenkasse. Ein Widerspruch nach dem Anlegen führt zur Löschung der Akte. Den Widerspruch können Sie auch wieder zurücknehmen; dann wird eine neue ePA angelegt.

Quellen

  1. Die ePA für alle. Bundesministerium für Gesundheit (abgerufen15. Oktober 2026)
  2. Digital-Gesetz (DigiG). Bundesministerium für Gesundheit (abgerufen15. Oktober 2026)
  3. BGBl. 2024 I Nr. 101 (Digital-Gesetz). Bundesgesetzblatt, recht.bund.de (abgerufen15. Oktober 2026)
  4. Ein Jahr ePA für alle (Zahlen mit Stand 13. April 2026). gematik (abgerufen15. Oktober 2026)
  5. Individuals - internet activities (isoc_ci_ac_i), Indikator I_IUAPR. Eurostat (abgerufen15. Oktober 2026)